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Funk LAN (W-LAN)Drahtlose Funknetze, auch Wireless LAN (W-LAN) genannt, gibt es bereits seit vielen Jahren, denn der Bedarf an drahtlosen Netzwerkanbindungen ist mindestens so alt wie die Netzwerktechnik selbst. Erst mit der heutigen Technik und den passenden Definitionen (IEEE 802.11a und b) wurde es möglich diesen Bedarf zu decken. Standard IEEE 802.11bDie Funktechnologie nach dem Standard IEEE 802.11b gestattet Datentransferraten bis zu 11 MBit und erreicht somit Standleitungsgeschwindigkeiten und ist schneller als die ASDL-Technik über Kupferleitungen. Für die Sicherheit sorgt eine 128-bit verschlüsselte Datenübertragung ( VPN - virtual private network) und eine Authentifizierung über Firewall- & Gatewayrechner. Standard IEEE 802.11aDer Atheros-Standard stellt eine Konkurrenz zum 802.11b-Standard dar, der bei einer Geschwindigkeit von 11 Mbps das stark frequentierte 2,4-GHz-Band nutzt und von Unternehmen wie IBM, Apple und Dell unterstützt wird. Obwohl in der Vergangenheit zahlreiche Probleme mit dem vom 2,4 GHz-Standard bereitgestellten Sicherheitsniveau bekannt wurden, wird dieser Standard vor allem in Flughäfen, Cafés und für drahtlose Datennetzwerke in Geschäftsgebäuden verwendet. Der Nachfolger des aktuellen 11-MBit-Standards IEEE 802.11b nennt sich IEEE 802.11a und unterstützt Bandbreiten von 5,5 bis 54 MBit pro Sekunde. Der Standard wird über das relative selten genutzte 5-GHz-Band betrieben und stellt Verbindungen mit Datenübertragungsraten von 72 Mbps bereit. Wenn Sie sich heute etwas genauer umsehen, werden Sie an allen Ecken
solche Funk-Netze, einzelne Geräte oder deren Antennen entdecken können. Das Bundesministerium für Post und Telekommunikation (BMPT)Der Bereich der Datenfunksysteme ist seit dem 21.05.1997 durch die Verfügung 122 im Amtsblatt 14/1997 des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation (BMPT) neu geregelt worden. Dadurch dürfen Funknetze auch über Grundstücksgrenzen hinaus installiert werden. Das Firmennetz per Funk zu erweitern, um auch Heimarbeitsplätze anzubinden oder um zum Beispiel mit dem benachbarten Produktionsbetrieb Daten auszutauschen, ist mit Inkrafttreten der Amtsverfügung genehmigungs- und gebührenfrei möglich. Einzige Ausnahme sind kommerzielle Funk-Netzwerke zum öffentlichen Gebrauch (Public City Network) wie z.B. Internet-Dienste seitens eines Internet Service Providers (ISP). Betreiber einer derartigen öffentlich zugänglichen Funklösung benötigen eine Lizenzklasse III. |